Nutzt ein Mitarbeiter einen Firmen- oder Dienstwagen für Privatfahrten oder den Weg ins Büro, müssen diese Fahrten als geldwerter Vorteil versteuert werden. Geschäftliche Fahrten sowie die Nutzung eines Firmenwagens in Zeiten der Bereitschaft sind hingegen kein geldwerter Vorteil.
Geschrieben von CHIPSIZE am . Veröffentlicht in DMS.
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