Autor: CHIPSIZE

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Rechnungsstellungen

Unsere Wartungs- und Support- sowie Subskriptionsvereinbarungen stellen eine Dienstleistung im Sinne einer Dauerleistung dar. Die Dienstleistung gilt umsatzsteuerlich am Ende des Zeitraums als ausgeführt. Aufgrund der Gesetzesänderung greift für die gesamte Dienstleistung nachträglich der Steuersatz von 16%, sofern diese zwischen dem 01.07.2020 und 31.12.2020 endet.
 
Sofern die mit Ihnen vereinbarte Leistung in diesem Zeitraum endet (August 2020 bis Dezember 2020) erhalten Sie von CHIPSIZE einen Gutschriftsbeleg über die zu viel berechnete Umsatzsteuer. Dieser Beleg verweist auf den Ursprungsbeleg (Hinweis auf Rechnungsnummer), enthält einen Erläuterungstext und weist den Korrekturbetrag aus, der Ihnen gutgeschrieben wird. Dieser Beleg wird Ihnen zum Ende des vereinbarten Leistungszeitraum zur Verfügung gestellt. Siehe hierzu auch Beispiel 1
 
Belege, deren Leistungszeitraum im Juli 2020 endet, werden durch CHIPSIZE nicht korrigiert mit Verweis auf die Vereinfachungsregel gemäß Randziffer 3.12 des BMF-Schreibens. Siehe hierzu auch Beispiel 2.

Grundlage bildet das BMF-Schreiben vom 30. Juni 2020

Beispiel 1 (Leistungszeitpunkt/ tax point in den Monaten August bis Dezember 2020):
– Eine Dauerleistung (Dienstleistung; keine Teilleistungen) umfasst den Zeitraum vom 01.10.2019 bis 30.09.2020. Das Entgelt wurde im Voraus berechnet und vereinnahmt, wobei korrekterweise der Steuersatz von 19% herangezogen wurde. Die Dienstleistung gilt umsatzsteuerlich am Ende des Zeitraums, d.h. am 30.09.2020 als ausgeführt (tax point). Aufgrund der geplanten Gesetzesänderung greift für die gesamte Dienstleistung nachträglich der Steuersatz von 16%.
– Die Korrektur der Steuerberechnung darf laut BMF jedoch erst im September 2020 (tax point) erfolgen und ist entsprechend in der Umsatzsteuervoranmeldung für den Monat September 2020 zu berücksichtigen. Es wird ein ergänzendes Dokument ausgestellt werden, welches spezifisch auf die ursprüngliche Rechnung verweist und differenten Steuerbetrag ausweist.

Beispiel 2 (Leistungszeitpunkt/ tax point im Monat Juli 2020):
– Eine Dauerleistung (Dienstleistung; keine Teilleistungen) umfasst den Zeitraum vom 01.08.2019 bis 31.07.2020. Das Entgelt wurde im Voraus berechnet und vereinnahmt, wobei korrekterweise der Steuersatz von 19% herangezogen wurde. Die Dienstleistung gilt umsatzsteuerlich jedenfalls als am 31.07.2020 ausgeführt (tax point). D.h. für gesamte Dienstleistung gilt der Steuersatz von 16%.
– Aufgrund der Vereinfachungsregel gemäß Randziffer 3.12 ist jedoch keine Korrektur erforderlich. Es bleibt bei der Besteuerung des Umsatzes mit 19%. Auch der Vorsteuerabzug beim Kunden muss nicht korrigiert werden.

Beispiel 3 (Leistungszeitpunkt/ tax point ab Januar 2021):
– Eine Dauerleistung (Dienstleistung; keine Teilleistungen) umfasst den Zeitraum vom 01.07.2020 bis 30.06.2021. Das Entgelt wurde im Voraus berechnet und vereinnahmt, wobei korrekterweise der Steuersatz von 19% herangezogen wurde. Die Dienstleistung gilt umsatzsteuerlich am Ende des Zeitraums, d.h. am 30.06.2021 als ausgeführt (tax point). Daher gilt hier der Steuersatz von 19%.

Elster-Update

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